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Verkehrszeichen VZ390.2 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
Beschreibung
Freie Fahrt voraus: Mit dem Verkehrszeichen 390.2 Ende der Mautpflicht
Signalisieren Sie klar und deutlich: Hier endet die Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
Unser Verkehrszeichen 390.2 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für eine klare Verkehrsführung. Es signalisiert deutlich das Ende der Mautpflicht und sorgt so für eine reibungslose Fahrt. Hier sind die wichtigsten Merkmale im Überblick:
Verkehrszeichen-Nummer: 390.2
Bedeutung: Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
Material: Aluminium
Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 600 mm und RD 750 mm
Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2
Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
Rückseite grau lackiert in RAL 7043
Sonderanfertigungen auf Anfrage
Vertrauen Sie auf unsere Qualität und Erfahrung und sorgen Sie für eine klare Verkehrsführung mit unserem Verkehrszeichen 390.2 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz.



