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Verkehrszeichen VZ315-77 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Ende

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Menge

Beschreibung

Optimale Kennzeichnung von Parkstrecken mit dem Verkehrszeichen 315-77

Vielseitig einsetzbares Verkehrszeichen für das Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts

Das Verkehrszeichen 315-77 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Ende ist ein unverzichtbares Hilfsmittel zur Kennzeichnung von Parkstrecken. Es ist in vier verschiedenen Ausführungen erhältlich, die den Beginn, die Mitte und das Ende der Parkstrecke auf der rechten Straßenseite markieren.

Verkehrszeichen-Nummer: 315-77

Bedeutung: Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Ende

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 630 x 420 mm und 900 x 600 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, 2 x 500 und 2 x 700

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage