Anbieter: Kommondo GmbH
Verkehrszeichen VZ290.1-40 Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone, doppelseitig
Beschreibung
Optimale Verkehrssicherheit mit dem VZ290.1-40 Verkehrszeichen
Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone - doppelseitig und unübersehbar
Das VZ290.1-40 Verkehrszeichen ist ein unverzichtbares Element für die Sicherheit auf unseren Straßen. Es signalisiert den Beginn einer Zone, in der das Halten von Fahrzeugen auf beiden Seiten der Straße für mehr als drei Minuten untersagt ist. Kurzes Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen sind jedoch erlaubt. Das Parken ist in dieser Zone nicht gestattet. Die Rückseite des Schildes (VZ 290.2) hebt dieses Verbot wieder auf.
Verkehrszeichen-Nummer: 290.1-40
Bedeutung: Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone, doppelseitig
Material: Aluminium
Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 600 x 600 mm, 750 x 750 mm und 840 x 840 mm
Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2
Erhältlich in den Bauformen: 2 mm und 3 mm
Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
Sinnbild doppelseitig
Sonderanfertigungen auf Anfrage



