Anbieter: Kommondo GmbH
Verkehrszeichen VZ274.1-20 Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen
Beschreibung
Steigern Sie die Sicherheit mit dem Verkehrszeichen 274.1-20: Tempo 20-Zone
Perfekt für verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche: Signalisiert Geschwindigkeitsbegrenzung und fördert Rücksichtnahme
Das Verkehrszeichen 274.1-20 Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen ist ein unverzichtbares Instrument zur Verkehrsregelung. Es signalisiert, dass Fahrzeuge innerhalb der nachfolgenden Zone nicht schneller als 20 km/h fahren dürfen. Damit fördert es die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer und Anwohner und trägt zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei.
Verkehrszeichen-Nummer: 274.1-20
Bedeutung: Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen
Material: Aluminium
Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 600 x 600 mm, 750 x 750 mm und 840 x 840 mm
Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2
Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
Rückseite grau lackiert in RAL 7043
Sonderanfertigungen auf Anfrage



