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Verkehrszeichen VZ257-55 Verbot für Personenkraftwagen
Beschreibung
Verkehrszeichen VZ257-55: Sicherheit und Ordnung auf den Straßen
Signalisieren Sie eindeutig: Durchfahrt für PKWs verboten mit dem Verkehrszeichen 257-55
Das Verkehrszeichen 257-55 Verbot für Personenkraftwagen ist ein unverzichtbares Instrument zur Verkehrsregelung. Es signalisiert PKWs klar und deutlich, dass die Durchfahrt verboten ist. Als PKW gelten mehrspurige Fahrzeuge mit zwei oder mehr Achsen und eigenem Antrieb. Durch Zusatzzeichen kann das Verbot z.B. temporär eingegrenzt werden.
Verkehrszeichen-Nummer: 257-55
Bedeutung: Verbot für Personenkraftwagen
Material: Aluminium
Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
Rückseite grau lackiert in RAL 7043
Sonderanfertigungen auf Anfrage
- Verkehrszeichen-Nummer: 257-55
- Bedeutung: Verbot für Personenkraftwagen
- Material: Aluminium
- Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
- Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
- Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
- Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
- Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Sonderanfertigungen auf Anfrage



