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Verkehrszeichen VZ241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts

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Menge

Beschreibung

Erhöhen Sie die Sicherheit auf Ihren Wegen mit dem VZ241-31 Verkehrszeichen

Perfekt zur Kennzeichnung von getrennten Rad- und Gehwegen - Radweg rechts

Das VZ241-31 Verkehrszeichen ist ein unverzichtbares Hilfsmittel zur Gewährleistung der Sicherheit auf Ihren Wegen. Es kennzeichnet klar und deutlich getrennte Wege für Fußgänger und Fahrradfahrer, wobei der Radweg auf der rechten Seite liegt. Dieses Schild verpflichtet beide Gruppen, den entsprechenden Weg zu nutzen und nicht die Fahrbahn. Mit Zusatzzeichen kann der Sonderweg auch für weitere Verkehrsteilnehmer geöffnet werden. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzung ist besondere Vorsicht und Rücksichtnahme erforderlich.

Verkehrszeichen-Nummer: 241-31

Bedeutung: Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm und RD 600 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage