Anbieter: Kommondo GmbH
Verkehrszeichen VZ1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar
Beschreibung
Sicherheit auf den Straßen mit dem Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar
Qualität und Vielfalt: Unser Verkehrszeichen 1007-60 in verschiedenen Ausführungen und Größen
Das Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar ist ein unverzichtbarer Bestandteil für die Sicherheit auf unseren Straßen. Es ist aus robustem Aluminium gefertigt und in verschiedenen Abmessungen erhältlich. Zudem bieten wir verschiedene Reflexionsklassen und Bauformen an, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Verkehrszeichen-Nummer: 1007-60
Bedeutung: Seitenstreifen nicht befahrbar
Material: Aluminium
Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 315 x 420 mm, 450 x 600 mm und 562 x 750 mm
Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, 2 x 350 und 2 x 500
Rückseite grau lackiert in RAL 7043
Sonderanfertigungen auf Anfrage



